Landesfinale U15 Flag Indoor
27. Februar 2019Weinheim Longhorns sind Landesmeister im Indoor-Flag
4. März 2019Änderungen bei den ITC Verfahren verbindlich ab 17.03.2019
In der aktuellen BSO wurden einige Regelungen bzgl. ITC Verfahren geändert:
Wenn ein/e Spieler/in nach dem 01.03. im europäischen Ausland gespielt hat und für den Verein spielen soll, sind entweder 250 Euro (mit Wechselsperre) oder 400 € (bei Entfall einer entsprechenden Sperre von 5 Pflichtspielen) für eine sofortige Einsatzmöglichkeit zu entrichten.
Bei anderen Vorgängen wie der Entfall der Wechselsperre für Spiele in Übersee oder eine Re-Amateurisierung nach § 73 BSO hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert. Ich darf hier auf § 145 BSO hinweisen:
5 Aufnahmegebühr bei internationale Wechseln zahlbar an den AFVD (unter Einschluss etwaiger Anteile für übergeordnete Verbände und/ oder die abgebenden Nationalverbände) (§72):
a) 01.01. bis 28.02 (29.02). und 01.10. bis 31.12. 250 €
b) 01.03. bis 31.10. (bei Wegfall der Wechselsperre) 400 €
6. Bearbeitungsgebühren bei internationalen Wechseln zahlbar an den AFVD (§73):
a.) Re-Amateurisierungsgebühr 500€
b). Bearbeitungsgebühr Verkürzung / Wegfall Wechselsperre bei internationalen Wechseln 500 €
7 Gebühren können kumulativ anfallen. Gebühren fallen mit Antragsstellung an und sind auch zahlbar, wenn der Antrag nicht erfolgreich beschieden wird
Ab sofort sind auch die SD Cards, nur noch bei absoluten Anfängerinnen / Anfängern oder ausländischen Spielerinnen / Spielern die über zwei Kalenderjahre (seit 2016 nicht mehr) nicht mehr aktiv waren, zu verwenden.
Bei Fragen zum diesen Vorgängen wenden Sie / wendet Euch bitte an Office AFVD. Immer erst anfragen um sich rückzuversichern, da Korrekturen meist erheblichen Mehraufwand nach sich ziehen.
Bitte aber auch immer eine Kopie an Transfers im AFVD senden.
Die neuen/abgeänderten Formulare findet ihr im Downloadbereich der Passstelle.